Satzung

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Abteilungsordnung innerhalb der Tanzsportabteilung „Lahngold“ im VfL Altendiez e.V.      Stand März 2012nn§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahrnn1. Die TSA führt den Namen „Lahngold“ und hat ihren Sitz in Altendieznn2. Die TSA ist Mitglied des a. Landestanzsportverbandes TRP, Fachverband im Landessportbund Rheinland-Pfalz b. Deutschen Tanzsportverbandes e.V., Spitzenverband im Deutschen Sportbundnn3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahrnn nn§ 2 Zwecknn1. Die TSA bezweckt ausschließlich und unmittelbar die Pflege und Förderung des Amateur­tanzsportes als Leibesübung für alle Altersstufen sowie die sach- und fachgerechte Ausbil­dung von Tanzsportlern für den Wettbewerb.nn2. Die TSA ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschau­licher Toleranz nn§ 3 MitgliedernnDie TSA führt Mitglieder als:nn a. sporttreibende Mitgliedernn b. fördernde Mitgliedernn c. jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren.nn Mitglied der TSA kann nur sein, wer gleichzeitig Mitglied des VfL Altendiez e.V. ist.nn§ 4 Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaftnn1. Anträge auf Aufnahme als ordentliches Mitglied sind schriftlich an die Abteilungsleitung der TSA zu richten, wobei Minderjährige einer Zustimmung ihres gesetzl. Vertreters bedürfen.nn2. Über die Aufnahme entscheidet die Abteilungsleitung. Eine evtl. Ablehnung eines Aufnah­meantrages bedarf keiner Begründung, es besteht auch kein Anspruch des Antragstellers auf Begründung der Ablehnung.nn3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod.nn4. Der Austritt eines Mitgliedes kann jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende durch schriftliche Mitteilung an die Abteilungsleitung der TSA erfolgen (für Leistungsgruppen siehe Ergänzung zur Abteilungsordnung).nn5. Der Ausschluß eines Mitgliedes kann nur nach schriftlich begründetem Antrag eines Mitglie­des durch einstimmigen Beschluß der Abteilungsleitung erfolgen. Vor der Beschlußfassung ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.nn6. Der Ausschluß eines Mitgliedes bedarf keines schriftlich begründeten Antrages, wenn das Mitglied mit seinen Beitragsverpflichtungen mehr als drei Monate im Verzug ist und auch nach Mahnung durch eingeschriebenen Brief innerhalb einer weiteren Frist von vierzehn Ta­gen nicht gezahlt hat.nnnn§ 5 Organe der TSAnnDie Organe der TSA sind:nn1. die Mitgliederversammlungnn2. die Abteilungsleitung nn§ 6 Mitgliederversammlungnn1. Die Mitgliederversammlung besteht aus ordentlichen Mitgliedern. Als ordentliche Mitglieder im Sinne dieser Abteilungsordnung gelten Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.nn2. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme; Stimmübertragung eines Mitgliedes auf ein an­deres Mitglied ist nicht zulässig.nn3. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshaupt-/Abteilungsversammlung) tritt jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres bis spätestens zum 31. März zusammen und wird von der Abteilungsleitung mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntmachung der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung erfolgt über Aushänge, Verbandsgemeindeblatt und teilw. schriftliche Einladungen. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung der Abteilungsleitung schriftlich mitzuteilen.nn4. Der ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshaupt-/Abteilungsversammlung) sind die Berichte der Abteilungsleitung und der Kassenprüfer zu geben und der Haushaltsplan vorzulegen. Sie hat über die Entlastung der Abteilungsleitung zu beschließen, den Haushaltsplan für das kommende Jahr festzulegen, die Mitgliederbeiträge festzusetzen und die Wahl der Abtei­lungsleitung vorzunehmen.nn5. Die ordentliche Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Für die Feststellung der Stimmenmehrheit ist allein das Verhältnis der abgegebenen Ja- zu Nein-Stimmen maßgebend. Stimmenthaltungen und ungültig abgegebene Stimmen bleiben außer Betracht. 6. Die Beschlüsse der ordentlichen Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Proto­koll ist vom Abteilungsleiter und einem zweiten Mitglied der Abteilungsleitung zu unterzeich­nen.nn§ 7 Abteilungsleitungnn1. Die Abteilungsleitung der TSA besteht aus:

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Abteilungsleiter 

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Stellvertreter des Abteilungsleiter (bis zu 2.Stellvertreter können gewählt werden)

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Kassenwart   

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Schrift- und Pressewart

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Turnier-Sportwart

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Breitensportwart (wird bei Bedarf gewählt)

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Jugendwart

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Beisitzer

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Die Mitglieder der Abteilungsleitung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie werden auf zwei Jahre von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt; ihre Wiederwahl ist zulässig.nn2. Mitglied der Abteilungsleitung kann jedes ordentliche Mitglied der TSA werden, wenn es das 18. Lebensjahr vollendet hat.nn3. Die Abteilungsleitung führt die Geschäfte, berichtet der Mitgliederversammlung, unterbreitet ihr den Haushaltsplan und leitet die Mitgliederversammlung.nn4. Die Abteilungsleitung der TSA faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.nn§ 8 BeiträgennZur Durchführung ihrer Aufgaben erhebt die TSA Aufnahmegebühren und Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt werden (siehe Ergänzung zur Abteilungsordnung).nn§ 9 KassenprüfernnDie Mitgliederversammlung wählt drei Kassenprüfer, davon prüfen zwei den Jahresabschluß und berichten an die nächste Mitgliedsversammlung. Die Möglichkeit zur Überprüfung der Abteilungskasse durch den Schatzmeister des VfL Altendiez e.V. wird hiervon nicht berührt.nn§ 10 Verbindlichkeiten von Ordnungen des Deutschen Tanzsportverban­des e.V. nn1. Für alle Mitglieder der TSA sind die a. Turnier- und Sportordnung b. Jugendordnung c. Schiedsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung unmittelbar verbindlich 2. Die vorgenannten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Abteilungsordnung.nnnnErgänzung zur Abteilungsordnung innerhalb der Tanzsportabteilung „Lahngold“im VfL Altendiez e.V. vom  März 2012nn1. Leistungsgruppen im Hof von Holland

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a. Turniertraining Standard und Latein und freies Training (Halle immernn    nutzbar, wenn nicht andersweitig belegt) 30,00 € nn    Erhalt eines Schlüssels für den HvH gegen eine Kaution von 15.-€ möglich nnb. Turnierpaare Standard oder Latein mit Trainer ( nur an einem Tag in dernn    Woche) 20,00 €nnc. Nur Freies Training (Halle nutzbar wenn frei)  15,00 €nn2. Hobby-Tanzkreise (auch Jugendtanzkreise)   11,00 €nn     Jede weitere Teilnahme an einer Aktivität  je 4,00 €nn    Familienbeitrag  (ab 3. Mitglieder)       22,00 + evtl. weitere Aktivitätennn3. Fördernde Mitglieder                            mindestens 2,50 €nn4. Probetraining, Schnupperteilnahme* etc.   je Teilnahmenn     5,00 €nn5.  Hallennutzung für Privatstunden (Für Nichtmitglieder)nn     Zeitraum 01.04. bis 30.09    5,00 €nn                  01.10. bis 30.03  10,00 €nn     Diese Gebühr ist durch den jeweiligen Trainer zu entrichten.nn     Sie bezieht sich auf eine Zeitstundenn* wird bei Abschluss einer Mitgliedschaft zurück erstattetnnZu den o.g. Beiträgen ist der Mitgliedsbeitrag des VfL Altendiez e.V. hinzu zu addierennn(gilt nicht für fördernde Mitgliedschaften)nn nnJugendliche  bis 18. Lebensjahr                 3,50 €

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Erwachsene                                                    5,00 €nnFamilien ab 3. Mitglied im VfL                   10,00 €nnAlle Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträgenn

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